Susanne Franz

Peter Franz

Zugelassene Rechtsanwältin seit 1989, ist sie seit 1992 selbstständig in eigener Kanzlei.
Sie erwarb 2008 die Qualifikation als Fachanwältin für Familienrecht.

Ihre Schwerpunkte sind:
  • Familienrecht (Scheidungen und Unterhalt)
  • Internationales Familienrecht
  • Erbrecht mit Pflichtteilsrecht
  • Betreuungsrecht, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Zugelassener Rechtsanwalt seit 2000, ist er seitdem Partner in der Kanzlei.

Seine Schwerpunkte sind:
  • Zivilrecht
  • Verkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht

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